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Kleinunternehmer

Kleinunternehmer

Wann ist man Kleinunternehmer? Wie viel darf man verdienen? Was muss man beachten? Hier finden Sie Wissenswertes einfach aufbereitet. Passende Produkte wie Quittungen und Rechnungen für Kleinunternehmer helfen Ihnen schnell.

Kleinunternehmer-Regelung

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, durften bisher die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

  • im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und gleichzeitig
  • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Neu ab 1. Januar 2020

Anhebung der unteren Grenze des Gesamtumsatzes für die Kleinunternehmerbesteuerung von bisher 17.500 Euro auf 22.000 Euro.

Ein Unternehmer kann also nach § 19 UStG die Kleinunternehmer-Regelung anwenden, wenn er im vorangegangenen Kalenderjahr (bedeutet also schon 2019) nicht mehr als 22.000 Euro Gesamtumsatz realisiert und gleichzeitig voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr (also dann für 2020) nicht mehr als 50.000 Euro Gesamtumsatz erwartet.

Mit Hilfe von SIGEL Produkten wie „Quittungen für Kleinunternehmer“ und „Rechnung für Kleinunternehmer“ können Sie Ihre Geschäftsvorgänge ordnungsgemäß ohne MwSt-Ausweis und Hinweis § 19 UstG dokumentieren!