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SIGEL. WORK INSPIRED.
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Patientenverfügung rechtssicher formulieren

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Patientenverfügung findest du hier. Sorge rechtzeitig für den Ernstfall vor.

Wissenswertes zur Patientenverfügung

Auch du kannst durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass du selbst nicht mehr handeln und Entscheidungen treffen kannst. Für diesen Fall kannst du rechtzeitig selbst bestimmen, wer für dich handelt. Erteile daher frühzeitig eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und lege deine Wünsche in einer Patientenverfügung fest. Die Patientenverfügung ist eine Anweisung an Ärzte, wie diese bei einem Patienten in kritischen Situationen handeln sollen oder dürfen. Außerdem entscheidest du, welche medizinischen und pflegerischen Versorgungen du in welchen Situationen zulässt oder ausschließt.

Vordruck-Set „Patientenverfügung“
Richtige Vorsorge mit einer Patientenverfügung

Vordruck-Set „Patientenverfügung“

Nutzen Sie das aktuelle Vordruck-Set „Patientenverfügung PV 450“ von SIGEL, um Ihren Willen exakt und rechtssicher zu formulieren. Damit haben Sie alles parat.

Das Set enthält:

  • 2 Patientenverfügungen (vierseitig)
  • 1 Vorsorgevollmacht für die Gesundheitssorge
  • 1 Vorsorgevollmacht für die Vermögenssorge
  • 1 Betreuungsverfügung
  • 1 Vordruck zur Darlegung der eigenen Wertvorstellungen
  • 1 Hinweiskarte und 1 Organspendeausweis für die Brieftasche
  • 1 Briefumschlag im C4-Format
  • Ausführlich geprüfte juristische Erläuterungen

Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung im Überblick

  • Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden.
  • Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist nicht erforderlich.
  • Sie beschreibt, in welchen Situationen die Patientenverfügung greift.
  • Sie beinhaltet ausreichend spezifizierte Krankheitsbilder und/oder Behandlungssituationen.
  • Sie enthält eine schriftliche Einwilligung oder Nichteinwilligung zu noch nicht bevorstehenden ärztlichen Maßnahmen.

Ausformuliert heißt das: In einer grundlegenden Entscheidung aus dem Sommer 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Anforderungen genannt, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss. Laut BGH entfalte eine Patientenverfügung nur dann eine unmittelbare Bindungswirkung, wenn der Patientenverfügung konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden könnten. Aufgrund dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollte in der Patientenverfügung möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Wünsche der Verfasser hat. Aus der Patientenverfügung müssen sich also sowohl die ausreichend spezifizierten Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben als auch die bestimmten Maßnahmen, die erfolgen oder unterbleiben sollen.

Formuliere deinen persönlichen Willen exakt und rechtssicher mit der SIGEL Patientenverfügung

Mit der SIGEL Patientenverfügung formulierst du deinen Willen möglichst exakt und rechtssicher. Du lieferst deinem Betreuer, Bevollmächtigten bzw. deinen Ärzten eine fundierte Grundlage, auf die sich dieser Personenkreis im Notfall beziehen kann. Lies die Patientenverfügung sorgfältig durch und sprich mit deinen Angehörigen darüber. Vor allen Dingen ist wichtig, dass du dich von deinem Arzt beraten lässt. Dein behandelnder Arzt (oder ein Arzt deines Vertrauens) besitzt das nötige medizinische Wissen, um dich über Fachbegriffe und die Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungsmethoden genau aufklären zu können. Er kann und sollte außerdem schriftlich bestätigen, dass du im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist.

Tipp: Empfehlenswert ist es, deine Unterschrift bei einem Notar oder der Stadtverwaltung beglaubigen zu lassen. Sollte es unter deinen  Angehörigen zu Streitigkeiten kommen, könnte es sonst durchaus möglich sein, dass deine Unterschrift vor Gericht anfechtbar wird.

Gültigkeit einer Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist solange gültig, bis sie ausdrücklich widerrufen wird. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Dazu vernichtest du einfach den ausgefüllten Vordruck bzw., falls du die Verfügung z. B. in Kopie beim Hausarzt hinterlegt hast, lass diese aus deinem Patientenregister nehmen und diesen Vorgang schriftlich bestätigen.

Aktualisiere regelmäßig die Inhalte deiner Patientenverfügung

Nach einer Empfehlung der Ärztekammer sollte sie jedoch regelmäßig neu geprüft und durch eine erneute Unterschrift bekräftigt werden: Eine in Gesundheit abgegebene Erklärung dokumentiert deinen Willen, den du unter diesen Umständen und zu diesem Zeitpunkt gebildet hast. Aber es ist sehr wohl möglich, dass sich deine Einstellung im Laufe der Zeit ändert. Deshalb ist es empfehlenswert, den eigenen Willen erneut zu bekräftigen, ggf. diesen nach Absprache mit den behandelnden Ärzten auch dokumentieren zu lassen. Denke auch bei einer wesentlichen Veränderung deiner Lebensumstände, z. B. Heirat, Kinder, Scheidung daran, deine Patientenverfügung erneut zu überprüfen.

Schutz vor Missbrauch – Die notarielle Beurkundung

Da du mit der Patientenverfügung und mit der Vollmacht Entscheidungen triffst, deren Ausführung du nicht kontrollieren kannst, besteht das Risiko, dass diese missbräuchlich verwendet werden. Du kannst dich gegen Verfälschungen deiner Erklärungen schützen, indem du eine notarielle Urkunde erstellen lässt. Achte bei mehrseitigen Erklärungen darauf, dass diese so miteinander verbunden sind, dass nicht einzelne Blätter ausgetauscht werden können und streichen freie Felder so durch, dass kein zusätzlicher Text eingefügt werden kann.
 
Was ist noch wichtig: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht

Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung ist eine Vollmacht zur Gesundheitssorge sinnvoll. Diese umfasst die Vertretung des Patienten in allen Angelegenheiten, die die Gesundheit und Pflege betreffen, z. B. die Unterbringung in Heimen, die Einwilligung zum Unterlassen oder Beenden lebensverlängernder Maßnahmen entsprechend den Vorgaben der Patientenverfügung sowie die Entbindung der behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. Du kannst deine Vorsorgevollmacht beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.

Die Vermögensvollmacht

Darüber hinaus ist es sinnvoll, eine weitere Vollmacht für alle anderen Angelegenheiten, insbesondere für Vermögensangelegenheiten, zu erteilen. Denn für den Fall länger dauernder Handlungs- oder Entscheidungsunfähigkeit müssen auch hier Entscheidungen getroffen werden. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, dich gegenüber Dritten, auch gegenüber Gerichten und Behörden, zu vertreten. Die Vollmacht ist über den Tod hinaus weiter gültig. Dies ist insbesondere deshalb sinnvoll, damit in der Zeit zwischen dem Tod des Vollmachtgebers und der Erteilung eines Erbscheins (i. d. R. 6 Wochen) Maßnahmen betreffend des Vermögens rasch und unproblematisch getroffen werden können.

Die Betreuungsverfügung

Kannst du dich nicht für die Vollmacht entscheiden, solltest du zumindest in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht als deinen Betreuer bestellen soll. Liegt nämlich weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung vor, bestellt das Vormundschaftsgericht einen Fremden zu deiner Betreuung. Tipp: Du kannst in dieser Verfügung auch angeben, welche Person auf keinen Fall als dein Betreuer eingesetzt werden soll. Diese Wünsche werden die Gerichte in der Regel berücksichtigen.